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GeschGehG Inhaltsübersicht

Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Das Geschäftsgeheimnisgesetz mit allen 23 Paragraphen. Wählen Sie eine Norm aus der Inhaltsübersicht.

Abschnitt 1 · Allgemeines

Abschnitt 2 · Ansprüche bei Rechtsverletzungen

Abschnitt 3 · Verfahren in Geschäftsgeheimnisstreitsachen

Abschnitt 4 · Strafvorschriften

Gesetzesstand

Ausfertigung: 18.04.2019

Fundstelle: BGBl I 2019, 466

Fundstellen und Anmerkungen

Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung (ABl. L 157 vom 15.6.2016, S. 1).
 (+++ Textnachweis ab: 26.4.2019 +++)
(+++ Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht:
     Umsetzung der
       EURL 2016/943           (CELEX Nr: 32016L0943) +++)

Das G wurde als Artikel 1 des G v. 18.4.2019 I 466 vom Bundestag beschlossen. Es ist gem. Art. 6 dieses G am 26.4.2019 in Kraft getreten.