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TKG Telekommunikationsgesetz

Telekommunikationsgesetz

Das Telekommunikationsgesetz mit allen 231 Paragraphen. Wählen Sie eine Norm aus der Inhaltsübersicht.

Teil 1 · Allgemeine Vorschriften

Teil 2 · Marktregulierung

Abschnitt 1 · Verfahren der Marktregulierung

Abschnitt 2 · Zugangsregulierung

Unterabschnitt 1 · Allgemeine Zugangsvorschriften

Unterabschnitt 2 · Zugangsvorschriften für Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht

Unterabschnitt 3 · Sonstige Zugangsvorschriften für Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht

Unterabschnitt 4 · Allgemeine Vorschriften

Abschnitt 3 · Entgeltregulierung

Unterabschnitt 1 · Entgeltvorschriften für Zugangsleistungen

Unterabschnitt 2 · Allgemeine Vorschriften

Abschnitt 4 · Regulierung von Endnutzerleistungen

Abschnitt 5 · Besondere Missbrauchsaufsicht

Teil 3 · Kundenschutz

Teil 4 · Telekommunikationsendeinrichtungen und Rundfunkübertragung

Teil 5 · Informationen über Infrastruktur und Netzausbau

Teil 6 · Frequenzordnung

Teil 7 · Nummerierung

Teil 8 · Wegerechte und Mitnutzung

Abschnitt 1 · Wegerechte

Abschnitt 2 · Mitnutzung öffentlicher Versorgungsnetze

Abschnitt 3 · Drahtlose Zugangspunkte mit geringer Reichweite, sonstige physische Infrastrukturen und offener Netzzugang

Teil 9 · Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten

Teil 10 · Öffentliche Sicherheit und Notfallvorsorge

Abschnitt 1 · Öffentliche Sicherheit

Abschnitt 2 · Notfallvorsorge

Teil 11 · Bundesnetzagentur und andere zuständige Behörden

Abschnitt 1 · Organisation

Abschnitt 2 · Befugnisse

Abschnitt 3 · Verfahren

Unterabschnitt 1 · Verwaltungsverfahren der Bundesnetzagentur

Unterabschnitt 2 · Beschlusskammern

Unterabschnitt 3 · Gerichtsverfahren

Unterabschnitt 4 · Internationale Aufgaben

Teil 12 · Abgaben

Teil 13 · Bußgeldvorschriften

Teil 14 · Übergangs- und Schlussvorschriften

Gesetzesstand

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 11.3.2026 I Nr. 66

Hinweis: Änderung durch Art. 2 G v. 12.5.2026 I Nr. 138 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet

Sonst: Ersetzt G v. 22.6.2004 I 1190 (TKG 2004)