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TKG Teil 8 - Abschnitt 1 - § 125

Berechtigung zur Nutzung öffentlicher Wege und ihre Übertragung

Fundstellen und Anmerkungen

§ 125 Abs. 2 Satz 1 Kursivdruck: Aufgrund offensichtlicher Unrichtigkeit wurden die Worte "dienen der" durch das Wort "dienender" ersetzt