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NIS2 NIS-2-Richtlinie

Richtlinie (EU) 2022/2555 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 14. Dezember 2022
über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 und der Richtlinie (EU) 2018/1972 sowie zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2016/1148 (NIS-2-Richtlinie)
(Text von Bedeutung für den EWR)

46 Artikel, 144 Erwägungsgründe und drei Anhänge. Wählen Sie einen Eintrag aus dem Inhaltsverzeichnis.

Kapitel I · Allgemeine Bestimmungen

Kapitel II · Koordinierte Rahmen für die Cybersicherheit

Kapitel III · Zusammenarbeit auf Unions- und internationaler Ebene

Kapitel IV · Risikomanagementmaßnahmen und Berichtspflichten im Bereich der Cybersicherheit

Kapitel V · Zuständigkeit und Registrierung

Kapitel VI · Informationsaustausch

Kapitel VII · Aufsicht und Durchsetzung

Kapitel VIII · Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte

Kapitel IX · Schlussbestimmungen

Präambel

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 114,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,
nach Stellungnahme der Europäischen Zentralbank1,
nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses2,
nach Anhörung des Ausschusses der Regionen,
gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren3,
HABEN FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN:
1
ABl. C 233 vom 16.6.2022, S. 22.
2
ABl. C 286 vom 16.7.2021, S. 170.
3
Standpunkt des Europäischen Parlaments vom 10. November 2022 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht) und Beschluss des Rates vom 28. November 2022.

Unterzeichnung

Geschehen zu Straßburg am 14. Dezember 2022.
Im Namen des Europäischen Parlaments
Die Präsidentin
R. Metsola
Im Namen des Rates
Der Präsident
M. Bek

Fassungsstand

Amtsblattfassung vom 27. Dezember 2022