Die Verbraucherzentrale NRW hat bekanntgegeben, die Deutsche Telekom und andere Telekommunikationsanbieter am 21. Juli 2022 verklagt zu haben. Gegenstand der Klage ist die Praxis der Telekommunikationsunternehmen, sog. Positivdaten ihrer Kunden an Wirtschaftsauskunfteien weiterzugeben, ohne die Einwilligung der betroffenen Personen zu dieser Datenweitergabe einzuholen. Dies verstößt nach Einschätzung der Verbraucherschützer gegen die DSGVO.
Als Positivdaten werden Informationen bezeichnet, welche sich nicht mit einem vertragswidrigen Verhalten wie Zahlungsausfälle oder Missbrauch beschäftigen. Gemeint sind hier Daten wie z.B. Angaben über Vertragsabschlüsse oder -wechsel zwischen dem Anbieter und dem Kunden. Eine Person, welche mehrere Telekommunikationsverträge hat oder häufig den Anbieter wechselt, wird u.U. als weniger zuverlässig eingestuft, so die Einschätzung der Verbraucherschützer.
Die Klage erfolgte nach einer erfolglosen Abmahnung der Telekommunikationsanbieter. Verklagt wurden neben der Deutschen Telekom auch die Unternehmen Vordafone und Telefonica Deutschland.