Das soziale Netzwerk hatte 2011 eine Funktion eingeführt, die für Fotos, auf denen Personen abgebildet sind, automatisch Verlinkungsvorschläge generiert (sogenannte Tags). Diese werden durch einen Abgleich mit von den Nutzern selbst hochgeladenen Fotos erstellt, bei dem die biometrischen Bilddaten der Nutzer verarbeitet werden.
Im US-Bundesstaat Illinois sah sich Facebook mit einer Sammelklage konfrontiert, da es diese biometrischen Daten und die daraus hervorgehende Gesichtserkennung automatisch erstellte und speicherte, ohne sich zuvor eine entsprechende Einwilligung der Nutzer einzuholen. Dies ist nach geltendem Recht des Bundesstaats verboten. Um einer Verurteilung in einem Verfahren zu entgehen, die das Unternehmen möglicherweise zu einer Entschädigung in Milliardenhöhe verpflichtet hätte, akzeptierte das Unternehmen eine amtsgerichtlich angeordnete Zahlung in einer Gesamthöhe von 650 Millionen USD (350 USD pro Nutzer).
In Europa hatte das Unternehmen diese Funktion zunächst wieder entfernt, später aber, nach Inkrafttreten der DSGVO, eine Option eingefügt, mit der Nutzer sie gegen eine entsprechende Einwilligung in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten aktivieren können.