Im Oktober 2018 versendete eine Mitarbeiterin der Quirin‑Bank versehentlich eine vertrauliche Nachricht über den Xing‑Messenger an einen Dritten. Die Nachricht enthielt Nachname, Geschlecht, Details zum Bewerbungsverfahren, eine Profilbewertung sowie Gehaltsinformationen (80.000 EUR). Der Bundesgerichtshof (BGH) sprach dem Betroffenen Schadensersatz nach der DSGVO zu, weil der Kontrollverlust über seine personenbezogenen Daten einen immateriellen Schaden begründete. Ein Unterlassungsanspruch wurde hingegen abgewiesen.