Ein Mitarbeiter des US-amerikanischen Sicherheitsunternehmens ADT hat in einem Zeitraum von über fünf Jahren das Geschehen in den Schlafzimmern der Privatkunden des Unternehmens gezielt ausgespäht. Insgesamt sind über 200 Haushalte betroffen.
Vor Gericht gestand der Verantwortliche, dem nun eine mehrjährige Freiheitsstrafe droht, dass er dafür gezielt die Kundendaten nach attraktiven Frauen durchsucht und entsprechende Listen angelegt hatte. Indem er ihren Accounts seine E-Mail-Adresse hinzufügte, gelang es ihm, sich Zugriff zu der Service-App des Unternehmens zu verschaffen, über die verschiedene Sicherheitsfunktionen im Haushalt der Betroffenen geregelt werden konnten (z.B. Licht, Alarm, Kameras). Diesen Zugriff benutzte er in 9600 registrierten Fällen, um die zuvor identifizierten Frauen insbesondere bei sexuellen Handlungen zu beobachten.
Auch wenn ADT die Behörden anscheinend selbst vom Vorfall in Kenntnis setzte, droht dem Unternehmen möglicherweise eine Sammelklage. Grund: Unzureichende Sicherheitsmaßnahmen bzgl. der Überwachungssysteme, insbesondere in Anbetracht des Umstands, dass ein ADT-Service speziell auf die Überwachung von Kindern abzielt.