Die CDU erlebte eine Woche vor der Europawahl 2024 eine Cyberattacke. Am 1. Juni 2024 bestätigte das Innenministerium den Vorfall. Der Verfassungsschutz und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik untersuchen den Angriff.
Die CDU hat Teile ihrer IT-Infrastruktur vorsorglich vom Netz genommen. Die Website cdu.de war jedoch weiterhin erreichbar. Erste Hinweise deuten darauf hin, dass ein professioneller Täter beteiligt war. Genauere Informationen über den Ablauf des Cyberangriffs und die Verantwortlichen sind derzeit aus ermittlungstaktischen Gründen nicht verfügbar. Es ist unklar, ob sensible Daten gestohlen wurden. Die CDU kooperiert eng mit Sicherheitsbehörden und externen Experten.
Innenministerin Nancy Faeser betont die Wichtigkeit verstärkter Schutzmaßnahmen vor Wahlen. Der Verfassungsschutz warnt alle Bundestagsparteien vor möglichen Angriffen.
Letztes Jahr erlebte die SPD einen Cyberangriff (Wir berichteten am 27.06.2023). Die deutsche Bundesregierung machte explizit eine Einheit des russischen Militärgeheimdienstes für den Angriff verantwortlich.
Nachtrag vom 04.06.2024:
Aktuellen Erkenntnissen zufolge hatten die Täter zwei Wochen lang Zugriff auf das CDU-Netzwerk. Hierfür nutzten sie eine Sicherheitslücke in den Network Security Gateways von Check Point. Dazu müssen entweder der VPN- oder der mobile Fernzugriff aktiviert sein.
Nachtrag vom 22.07.2024:
Die Täter, die möglicherweise mit dem chinesischen Staat in Verbindung stehen, nutzten offenbar eine Zero Day-Schwachstelle in einer Software von Check Point. Ein vom Hersteller zur Verfügung gestelltes Update ermöglichte es der CDU überhaupt erst, den Einbruch zu entdecken.
Nachtrag vom 17.09.2024:
Auch im September 2024 gab es noch Schwierigkeiten mit den internen Daten der CDU, so beispielsweise mit dem Mitgliederverzeichnis. Dies bereitet offenbar auch Probleme bei der Aufstellung von Kandidaten für die Bundestagswahl. Erst Mitte September sollen die Daten vollständig wiederhergestellt sein, weshalb der Zeitraum für die Nominierung von Kandidaten bis zum 30. November 2024 verlängert wurde.
Nachtrag vom 10.12.2025:
Nachdem zunächst zuständige Behörden in NRW ermittelten, ist nun die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe für die Untersuchungen zuständig.