Nach der Erkenntnis eines IT-Sicherheitsexperten interessiert sich der Deutsche Bahn-Navigator, welcher mehr als 10 Millionen mal aus dem Google Playstore heruntergeladen wurde, für wesentlich mehr Daten seiner Nutzer. als für den eigentlichen Zweck der App nötig wären.
Der DB Navigator soll eigentlich nur bei der Auskunft über Zugverbindungen und beim Ticketkauf helfen. Allerdings werden auch bei der Auswahl "Nur erforderliche Cookies zulassen" laut Datenschutzerklärung der Bahn zehn Dienstleister mit in die Datensammlung einbezogen, welche aber zur Erfüllung der originären Aufgabe des Navigators nicht notwendig sind. Diese Tracker lassen sich aber nicht deaktivieren.
Wird zum Beispiel eine Reiseauskunft angefragt, werden folgende Informationen an "Adobe Marketing Cloud" geschickt: Anzahl der Reisenden und ggf. mitreisender Kinder, Abfahrtstag, Start- und Zielbahnhof. Eine Möglichkeit, dieser Datenübermittlung zu widersprechen, gibt es nicht.
Durch die Einordnung dieser Tracker in die Kategorie "zwingend erforderlich" entzieht sich die Bahn der Verpflichtung, von den Nutzern der App eine informierte Einwilligung einholen zu müssen. Ein auf IT- und Datenschutzrecht spezialisierter Anwalt sieht in dieser Praxis einen klaren Verstoß gegen das Telemediengesetz und die DSGVO. Besonderes Gewicht gewinnt die Angelegenheit durch die marktbeherrschende Stellung der Bahn und die Tatsache, dass Millionen von Menschen davon betroffen sind.
Der Verein Digitalcourage e.V. wird Klage gegen die Bahn einreichen.