Die Münchner Traditionsbäckerei Hofpfisterei wurde am 25. November 2017 das Opfer eines sogenannten CEO-Frauds. Dabei geben sich Trickbetrüger als Firmenleitung aus und ordnen Überweisungen von hohen Geldbeträgen an, welche dann auf den Konten der Verbrecher landen und meist unwiederbringlich verschwunden sind. Typisch ist bei dieser Art des Betrugs der Zeitdruck und die Forderung nach unbedingter Vertraulichkeit an die ausführenden Beschäftigten des betroffenen Unternehmens.
Im Fall der Hofpfisterei bekam die Buchhalterin eine von den Betrügern gefälschte E-Mail, in der die Geschäftsführerin eine streng vertrauliche Finanztransaktion anordnete. Die Buchhalterin habe strengstes Stillschweigen gegenüber jedermann zu bewahren und eine Überweisung in Höhe von 1,9 Mio. EUR nach Hong Kong vorzunehmen. Der Auftrag an die Bank sollte per Fax und unter Verwendung einer dieser Mail beiliegenden, reproduzierten Unterschrift der Geschäftsführerin ausgeführt werden. Eine Rückfrage der Bank bei der Geschäftsführerin erfolgte nicht, obwohl die Höhe der Überweisung, der Zahlungsempfänger und die Art der Überweisung in Bezug auf die Geschäfte der Hofpfisterei äußerst ungewöhnlich waren.
Das Oberlandesgericht entschied nun in zweiter Instanz, dass die Bank zwischen einem Drittel und einem Viertel der Schuld trifft und regte den Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs zwischen den Parteien an. Einen Teil der Summe bekam die Hofpfisterei von der Vertrauensschadensversicherung der Bank zurückerstattet. Das Versicherungsunternehmen wird das Finanzhaus allerdings in Regress nehmen.
Das Geld konnte in Hong Kong bei der Bank gesichert werden. Allerdings wird es erst nach München zurückfließen, wenn alle Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit dem CEO-Fraud abgeschlossen sind.