Das US-amerikanische Investmentbanking- und Wertpapierhandelsunternehmen Morgan Stanley willigte in die Zahlung einer Strafe in Höhe von 60 Mio. USD ein, um die Klagen von ca. 15 Mio. Kunden beizulegen.
Die Kläger legten dem Unternehmen zur Last, dass mindestens zweimal personenbezogene Daten im Zuge des Verkaufs bzw. der Stillegung von Rechenzentren in die Hände von nicht autorisierten Dritten gelangt waren. Der Klage zufolge waren auf Servern und anderen Hardware-Komponenten, welche mitverkauft oder entsorgt wurden, noch sensible Kundendaten gespeichert.
Morgan Stanley räumte ein, dass seine Informationssicherheitspraktiken besser sein könnten. In den Vergleichsdokumenten wies Morgan Stanley darauf hin, dass die internen Datenschutzpraktiken bereits erheblich verbessert wurden und weiterhin analysiert werden, um künftige Sicherheitsvorfälle zu vermeiden.
Der Gerichtsbeschluss sieht vor, dass betroffene Kunden zwei Jahre lang einen elektronischen Betrugsschutzdienst erhalten und dass jeder Betroffene eine Rückerstattung von bis zu 10.000 USD beantragen kann.