Ein 20-jähriger aus Hessen veröffentlichte im Laufe des Dezembers 2018 unter dem Twitter-Konto @_0rbit persönliche Daten und parteiinterne Dokumente von rund 1.000 deutschen Politikern und anderen Prominenten. Gegen den Tatverdächtigen wurde bereits 2016 ermittelt, jedoch scheiterten die Kriminalbeamten an verschlüsselten Datenträgern. Erst durch einen Hinweis eines Sicherheitsexperten kam es zur Verknüpfung der Ermittlungen mit dem neuen Fall. Die CDU/CSU forderte eine Verschärfung der Strafen für Hacker und eine Ausweitung der Befugnisse der Ermittlungsbehörden.
Am 25. Mai 2020 berichtet die taz, dass die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft Anklage gegen den mutmaßlichen Täter Anklabe erhoben hat. Die Anklage beim Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Alsfeld lautet auf Verdacht des Ausspähens und der Veränderung von Daten, der Vorbereitung des Ausspähens von Daten, der Fälschung beweiserheblicher Daten, der Datenhehlerei, der falschen Verdächtigung, des Vortäuschens von Straftaten, der versuchten Erpressung sowie wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Bundesdatenschutzgesetz.
Das Verfahren wurde am 24.09.2020 rechtskräftig abgeschlossen. Im Ergebnis erhielt der 22-jährige 9 Monate Jugendstrafe auf Bewährung wegen des Ausspähens von Daten und Datenhehlerei, aber auch wegen versuchter Erpressung. Eine politische Motivation sei ausgeschlossen worden, es handelte sich um Verärgerung aufgrund öffentlicher Äußerungen der betroffenen Opfer. Das Urteil wird als richtungsweisend für künftige Präzedenzfälle gewertet.