1Bei der Ausarbeitung von Leitfäden sollte die Kooperationsgruppe konsequent nationale Lösungen und Erfahrungen erfassen, die Auswirkungen ihrer Vorgaben auf nationale Ansätze bewerten, Herausforderungen bei der Umsetzung erörtern und spezifische Empfehlungen für eine bessere Umsetzung bestehender Vorschriften formulieren, insbesondere hinsichtlich der Erleichterung der Angleichung bei der Umsetzung dieser Richtlinie zwischen den Mitgliedstaaten. 2Die Kooperationsgruppe könnte auch eine Bestandsaufnahme der nationalen Lösungen vornehmen, um die Kompatibilität von Cybersicherheitslösungen zu fördern, die für jeden einzelnen Sektor in der gesamten Union angewandt werden. 3Dies gilt insbesondere für Sektoren mit internationalem oder grenzüberschreitendem Charakter.